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Grüne und SoHo fordern Gesetzesänderung
01. Oktober 2009, 13:19
Innenministerium ignoriert VwGH-Urteil - Operation soll nicht mehr Voraussetzung für Änderung des Personenstands sein
Wien - Die Grünen, die NGO TransX und die SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) fordern für Transsexuelle Änderungen im Personenstandsrecht. Derzeit müssten Menschen, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, eine operative Geschlechtsumwandlung vorweisen, damit in allen Dokumenten das gewünschte Geschlecht anerkannt werde, erklärte Marco Schreuder, Sprecher der "Grünen Andersrum", am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Dies sei eine "menschenrechtswidrige Situation".
Gerichtsurteil im Innenministerium ignoriert
Ein Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2007 gebe vor, dass Änderungen des Personenstands nur dann genehmigt werden könnten, wenn sich die Betroffenen einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hätten, so Schreuder. Der Verwaltungsgerichtshof habe aber in einem Urteil vom Februar dieses Jahres festgestellt, dass eine Operation nicht die Voraussetzung für eine Anerkennung sein könne. Innenministerin Maria Fekter (V) habe den Erlass trotzdem nicht zurückgezogen, sie "ignoriert ein Gerichtsurteil", kritisierte Schreuder.
Kein OP-Zwang durch Gesetze
Es werde nicht nach den Bedürfnissen von Transsexuellen gefragt, meinte auch Eva Fels, Obfrau von TransX. "Wir wollen, dass die gesetzliche Lage nicht dazu zwingt, Operationen vorzunehmen." Weil in den Dokumenten von Transsexuellen, die sich keiner Geschlechtsumwandlung unterzogen haben, das biologische Geschlecht angegeben sei, "zwingt uns der Staat dazu, bloßzulegen, dass wir transsexuell sind".
Dies habe auch bei Ulli Roßmann, die seit zwei Jahren als Frau lebt, schon öfter zu Diskriminierungen in der Öffentlichkeit geführt: "Ich werde beim Arzt als Herr aufgerufen", erzählt die Betroffene. Auch sei ihr schon passiert, dass ihr bei der Post ein Paket nicht ausgehändigt wurde, weil sie aufgrund ihres Ausweises "nicht eindeutig identifizierbar" sei. Sie würde einige Transsexuelle kennen, die sich nur für die staatliche Anerkennung einer Operation unterzogen hätten und es jetzt bereuen würden.
Verpflichtende Therapie soll ebenfalls fallen
Schreuder und Fels forderten deshalb, dass das juristische Geschlecht dem "sozialen Geschlecht" angeglichen werden müsse. Psychotherapeutische Befunde sollten nur notwendig sein, wenn die "Lebenspraxis", etwa durch Befragung des persönlichen Umfeldes, nicht nachgewiesen werden könne. "Eine Operation darf kein Kriterium sein", betonte Schreuder. Fekter könnte durch einen Erlass "ganz rasch Abhilfe schaffen". (APA)
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