Transsexualität
Die Rechte von Transsexuellen sind in Österreich weitgehend abgedeckt. Ein Dilemma gibt es für die Betroffenen: Den Vornamen.
Welche Rechte haben Transsexuelle in Österreich? Sind sie in sozial-, ehe- und pensionsrechtlicher Hinsicht gleichgestellt und mit welchen bürokratischen Hürden müssen sich Betroffene herumschlagen? Wer als transsexuelle Person oder Transgender-Person sein Geschlecht oder den Namen ändern möchte, den erwartet ein mühsamer Weg. In den vergangenen Jahren sind mehrere, lange Zeit als Eingriff in die Menschenwürde kritisierte Hürden gefallen: Scheidungs- und Operationszwang.
Die Änderung des Geschlechtseintrags und Anerkennung des Identitätsgeschlechts ist seit dem Personenstandsgesetz von 1983 möglich. Damit erfolgt eine ehe- und pensionsrechtliche Gleichstellung mit Personen des Identitätsgeschlechts. Ein weiterer relevanter Erlass folgte 1996, der vorschrieb, Personenstandsänderungen dürfen nur bei Unverheirateten vorgenommen werden. Bestehende Ehen wurden schlicht annulliert. Seit 2006 können auch verheiratete Personen ihr Geschlecht ändern. Das Ende des Scheidungszwangs ist der Beschwerde einer Antragstellerin zu verdanken, die sie vor den Österreichischen Verfassungsgerichtshof trug.
Der erstmals im Transsexuellenerlass von 1983 festgelegte Zwang zur Sterilisierung und zu genitalanpassenden Operationen bestand weiterhin. Erst mit dem Prozess von Michaela P., die bereits jahrzehntelang als Frau lebte, und einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes fiel schließlich auch diese Hürde. Seit 2009 ist der Operationszwang endgültig Geschichte. Nicht zu rütteln war hingegen am psychotherapeutischen Gutachten.
Ein großes Dilemma für Betroffene bleibt: "Der Vorname hängt nach wie vor vom Geburtenbucheintrag ab. Per Gesetz ist es einfach verboten, dass eine Frau Herbert heißt", sagt Eva Fels, Obfrau der Wiener Transgender-Initiative TransX. Warum sich erwachsene Menschen nicht einen neuen Vornamen wählen können, versteht sie nicht. Auf Anfrage der "Wiener Zeitung" erklärt das Bundesministerium für Inneres als zuständige Instanz, dass "im Sinne der Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit rechtsstaatlichen behördlichen Handelns eine Änderung des Vornamens erst vorgenommen werden kann, wenn der Vorname nicht mehr dem Geschlecht entspricht."
In Verhandlungen mit dem damaligen Kabinett Fekter habe der Verein TransX keine vernünftige Begründung erhalten, sagt Fels. "Ex-Innenministerin Maria Fekter argumentierte damals mit den Möglichkeiten zum kriminellen Untertauchen. Dem Argument wird aber der Wind aus den Segeln genommen, weil im Zentralen Melderegister sämtliche Namen aus der Vergangenheit einer Person ersichtlich sind", so Fels. Wenn jemand nur untertauchen wolle, wäre es wohl viel unkomplizierter, den Namen Patrizia in Sabine zu ändern, anstatt in Norbert.
Drei Kriterien müssen Antragsteller für eine Personenstandsänderung in Österreich erfüllen. TranX lehnt sie alle ab. "Nicht weil sie nicht erfüllbar, sondern weil sie grotesk sind."
1. Man muss dauerhaft eine Wahnvorstellung für das andere Geschlecht haben. 2. Es sind Maßnahmen zur Angleichung des äußeren Erscheinungsbildes des anderen Geschlechts notwendig und 3. Das Vorlegen eines psychiatrischen Gutachtens, das eine Rückkehr zum früheren Geschlecht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließt. Wenn jemand zwei Jahre im "Wahn" lebe, sei eine Rückkehr eher unwahrscheinlich, sagt die TranX-Obfrau. Eine Zukunftsprognose sei utopisch. "Bei einer Ehe muss ich auch nicht psychiatrisch beglaubigen lassen, dass ich mich nicht scheiden lasse." Eva Fels lacht ob des skurrilen Beispiels, ortet gleichzeitig Paranoia und Diskriminierung gegen Transsexuelle im österreichischen Rechtssystem.
"Man müsste von diesen drei psychiatrischen Kriterien abrücken und die Lebenspraxis als einzige Orientierung heranziehen", sagt Fels. Die Voraussetzung dafür sei eine Vornamensänderung. Sie kritisiert die Demaskierung von Transsexuellen im Alltag, etwa durch den Pass. "Damit zwingt mich der Staat, mich als Mann auszuweisen, obwohl alle sehen, dass ich eine Frau bin. Transsexualität ist eine Krankheit, und man darf Krankheitsdaten nicht offenlegen", betont die Transfrau.
Eine zweite Front, an der die Transgender-Initiative knabbert, sind die vom Gesundheitsministerium erstellten Behandlungsrichtlinien für Transsexuelle: Sie regeln, wann jemand zu einer Geschlechtsoperation zugelassen wird, wann jemand eine Hormonbehandlung beginnen darf. Dass es trotz bestehender international anerkannter "Standards of Care for the Health of Transsexual, Transgender and Gender Noncoforming People" der WPATH (World Professional Association for Transgender Health) in Österreich eines eigenen Reglements bedarf, leuchtet Fels nicht ein: "Warum soll sich Österreich gerade in der Transgender-Frage von der Globalisierung abkoppeln?" Für eine Behandlung essentielle Punkte würden komplett ausgeklammert: "Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen bestimmter Hormone sind kein Thema. Wir haben auf unserer Website die wichtigsten Informationen zusammengetragen, denn es gibt Männer, die nach der Einnahme von Hormonen an eine mögliche Schwangerschaft glauben."
Erschienen | in der Wiener Zeitung am 22.5.2014 |