Im "Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Österreich, 21. - 25. Mai 2007 (Zur Vorlage beim Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung)" heißt es in Abschnitt "5.2 Diskriminierung von Frauen und Gewalt gegen Frauen" unter Punkt ...
57. Vertreter der Zivilgesellschaft setzten den Kommissar
davon in Kenntnis, dass transgender Personen bei Geschlechtswechsel in Österreich mit besonderen
Schwierigkeiten zu kämpfen hätten, nachdem die Verordnung, welche die Voraussetzungen der Zuerkennung
eines anderen Geschlechts geregelt hatte, 2006 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden war.
In Ermanglung entsprechender Rechtsvorschriften verlangten die Behörden einen chirurgischen
Eingriff im Genitalbereich als einzige Möglichkeit, einen Geschlechtswandel rechtlich anerkannt zu bekommen.
Der Kommissar empfiehlt den Behörden, diesbezügliche Richtlinien zu erlassen, die das Urteil des
Verfassungsgerichtshofs, die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(z.B. im Fall Christine Goodwin gegen das Vereinigte Königreich) sowie den derzeitigen Stand der Wissenschaft
in Fragen des Geschlechtswandels hinreichend berücksichtigen.
Der gesamte Bericht ist auch in deutsch auf der Homepage des Europarats verfügbar.