Erschienen in die/derStandart.at 30./31.4.2010
Erschienen in dieStandart.at und derStandart 22.9.2009
Sieben Transgender-Personen wollten zwischen Feber und Juli das amtliche Geschlecht wechseln, ohne sich davor sogenannten geschlechtsanpassenden Operationen zu unterziehen: Aber so einfach ist das nicht, auch wenn der Operationszwang nicht mehr besteht. |
Geschlechterwechsel im rechtsfreien Raum21. September 2009, 18:46Undurchschaubare Regeln aus dem Innenministerium erschweren Transgenderpersonen das Leben: Psychiatrisches Gutachten von Betroffenen gefordertWien - Die Entscheidung, ob man als Mann oder als Frau leben möchte, falle im Kopf, betont Eva Fels, Obfrau des Vereins TransX. Für Transgenderpersonen, die in dem für sie falschen Geschlecht geboren wurden, sei der Weg dorthin oft mühevoll. Erschwerend hinzu komme der Kampf mit den Ämtern, die einen Menschen ganz offiziell zum Mann oder zur Frau erklären - wenn auch seit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Vwgh) seit Februar 2009 nach "völlig undurchschaubaren" Regeln. "Seither existiert hier ein rechtsfreier Raum", kritisiert Fels. Laut der Beantwortung einer parlamentarische Anfrage der Grünen bekamen dies - bis 31. Juli des heurigen Jahres - österreichweit sieben Personen zu spüren. Sie wollten das Geschlecht wechseln, ohne sich davor sogenannten geschlechtsanpassenden Operationen zu unterziehen: der chirurgischen Entfernung von Busen oder Penis, die aufgrund der Radikalität des Eingriffs von einer Mehrheit innerhalb der Transgenderbewegung abgelehnt wird. "Die sieben wurden von der zuständigen Abteilung im Innenministerium aufgefordert, ein psychiatrisches Gutachten beizubringen, das Aufschluss darüber geben soll, ob es ihnen mit der Geschlechtsänderung ernst ist", schildert Fels. Für sie völlig unverständlich: "Ein Psychiater kann vielleicht über das Vorliegen einer psychischen Erkrankung urteilen, aber doch nicht darüber, ob ein solcher Wunsch eindeutig ist oder nicht." Wenn überhaupt, so könne das "jeweils der behandelnde Psychotherapeut einschätzen, der die Betreffenden meist jahrelang kennt" . Ende des Operationszwangs Die geschlechtsanpassende Operation hatte in Österreich seit 2007 als Voraussetzung einer Personenstandsänderung von Mann zu Frau - oder umgekehrt - gegolten. Ein Erlass des Innenministeriums hatte das so bestimmt, nachdem der Verfassungsgerichtshof die vorige Regelung außer Kraft gesetzt hatte. Im Februar 2009 hob der Verwaltungsgerichtshof den Operationszwang auf, wobei es auf das Menschenrecht auf Privatleben und Familie hinwies. Doch im Innenministerium konnte und kann man sich offizielle Geschlechtsänderungen ohne Experten-Okay nicht vorstellen: "Es muss eine Grundlage geben. Ohne Regeln geht das nicht" , meint Ministeriumssprecher Rudolf Gollia. Damit rennt er beim grünen Justizsprecher Albert Steinhauser offene Türen ein. Doch angesichts des "offenbar mangelnden Informationsstands über die Transgenderthematik" will er "unter Politikerkollegen erst einmal Aufklärung betreiben" . Von Fekter erhofft Steinhauser in der Zwischenzeit "Klarheit, wie jetzt genau vorgegangen wird". (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 22.9.2009) Link |
Erschienen | in dieStandart.at und derStandart 22.9.2009 |
Dokumente: | Parlamentarische Anfrage der Grünen an das BMI betreffend Erlass BMI 12.1.2007, VA 1300/0013-III/2/2007; 13. 7. 2009 Anfragebeantwortung des BMI, die mehr Fragen offen lässt als sie beantwortet; 11.9. 2009 |